Was tun nach einer Vergewaltigung?
Unmittelbar nach einer Vergewaltigung/sexuellen Nötigung:
Um sich die Möglichkeit einer Anzeige offen zu halten (eine Anzeige ist bei einer
Vergewaltigung im strafrechtlichen Sinn bis zu 20 Jahren nach der Tat möglich, bei
Mädchen, die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig sind, beginnt die Frist erst mit 18 Jahren),
empfiehlt sich:
- Suchen Sie so bald wie möglich eine Ärztin/einen Arzt auf, um möglichst früh
eventuelle Verletzungen behandeln zu lassen, Ängste wegen Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten
oder HIV abzuklären und schließlich auch Vorsichtsmaßnahmen wegen einer möglichen
Schwangerschaft zu überlegen.
- Lassen Sie sich ein genaues und vollständiges Attest über alle Spuren und Verletzungen
ausstellen - evtl. auch über die psychischen Folgen der Vergewaltigung.
- Fertigen Sie ein umfassendes Gedächtnisprotokoll über den Tathergang und alles,
was Ihnen wichtig erscheint (Gedanken, Gefühle, äußere Details...) an.
- Heben Sie mögliche Beweismittel (Kleidung, Gegenstände, die der Täter angefasst hat etc. ..)
auf, waschen Sie sich nicht vor der ärztlichen Untersuchung - auch wenn es schwerfällt.
"Anzeige - ja oder nein?"
Diese Frage ist für viele Frauen nicht leicht zu beantworten. Auf der einen Seite kann
es sehr entlasten, wenn der Täter gerichtlich verurteilt wird. So kann zumindest teilweise
Gerechtigkeit hergestellt werden. Eine Anzeige bietet darüber hinaus die Möglichkeit,
Leistungen nach dem Opfer-
entschädigungsgesetz zu erhalten.
Auf der anderen Seite gibt es auch eine Reihe von Gründen, die gegen eine Anzeige sprechen
können. Anzeige und Strafprozess können auch heute sehr belastend und langandauernd für die
Betroffene sein.
Es ist die subjektive Entscheidung jeder einzelnen Frau, ihre Gründe und ihren Weg zu finden.
Es gibt hier keine "falsche" Entscheidung, der NOTRUF kann dabei Unterstützung und Information
für die Entscheidungsfindung bieten. Wichtig ist, neben der Strafanzeige gibt es auch eine Reihe
von zivilrechtlichen Möglichkeiten, über die der NOTRUF ebenfalls gerne informiert.
"Was Sie bei einer Anzeige wissen sollten..."
- Der NOTRUF unterstützt bei der Anzeigeerstattung, bei der Auswahl einer
Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts, bei der Prozessvorbereitung und begleitet
auf Wunsch zu Terminen und im Prozess etc...
- Es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich von einer Anwältin/einem Anwalt beraten zu
lassen und Nebenklage zu erheben (diese ist auch ohne anwaltliche Vertretung möglich).
- Erstatten Sie die Anzeige am besten gleich bei der Kriminalpolizei
(tagsüber Kommissariat 1, nachts Kriminalbereitschaftsdienst), damit Sie nicht schon bei
der Polizei mehrfach eine Aussage machen müssen. Für Regensburg werden Sie über
die Telnr. 506 – 0 richtig verbunden.
- Sagen Sie, wenn Sie von einer Frau vernommen werden wollen. Da nicht immer eine
Beamtin anwesend ist, können sie hierzu einen Termin vereinbaren. Sie haben das Recht,
die Vernehmung zu unterbrechen und Pausen zu verlangen so oft Sie es wollen.
- Lassen Sie sich am Ende das Vernehmungsprotokoll geben. Unterschreiben Sie es nur,
wenn Sie mit allem einverstanden sind. Klären sie andernfalls Unstimmigkeiten und
Widersprüche. Ansonsten besteht Gefahr, dass Ihnen Widersprüche später vor Gericht
vorgehalten werden.
Kosten
Strafanzeige und Strafprozess kosten Sie nichts. Eventuelle Verdienst-
ausfälle,
Fahrtkosten werden vom Gericht ersetzt.
Die Gebühren für einen anwaltlichen Beistand sind grundsätzlich in der
Rahmengebührenordnung für Strafsachen geregelt. In vielen Fällen
kostet eine Nebenklage gar nichts.
Es besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.